Mit unserer Tax-Compliance-Software bieten wir die Möglichkeit steuerliche Abstimmungsprozesse in der Verwaltung zu organisieren und gleichzeitig zu dokumentieren. Unser Konzept ist speziell auf die öffentliche Verwaltung ausgerichtet und zahlreich erprobt.
Zusätzlich haben wir ein Vertragsmanagement inkl. Erinnerungsfunktion implementiert. Sie haben stets einen Überblick über die laufenden Verträge in den Fachabteilungen. Die manuelle Überwachung von Vertragslaufzeiten und das separate Anlegen von Übersichten in Excel gehört somit der Vergangenheit an.
Unser Konzept basiert auf den Leitlinien des IDW PS 980. Als Unternehmensberater für den öffentlichen Sektor haben wir diese Grundgedanken auf die öffentliche Verwaltung angepasst. Das Thema „Dokumentation“ wird oftmals bei Tax Compliance Konzepten offen gelassen. Unserer Erfahrung nach, werden bestenfalls wenig automatisierte Lösungen wie Word oder Excel empfohlen. Dies erachten wir nicht als sinnvoll, denn die organisatorische Arbeit wie Nachfragen, Zwischenmeldungen oder Übersichten müssen manuell erfasst werden.
Mit dem Ziel der Automatisierung von Prozessen und Sachverhalten sind wir angetreten und wollen so den Arbeitsalltag der Steuer- und Fachabteilungen vereinfachen.
Wir haben Ihr Interesse geweckt?
Um sich einen Eindruck von der täglichen Arbeit mit unserer Lösung zu verschaffen, bieten wir Ihnen kostenlose und unverbindliche Video-Vorstellungen an. Bisher haben über 600 Kommunen an unserer Präsentation teilgenommen.
Für weitere Informationen zu unserer Software nehmen Sie sich gerne einen Moment Zeit für unsere Vorstellung der Funktionsweise von Easycompliance.
Es wird aufgrund des § 2b UStG zwangsläufig zu unterschiedlichen Auffassungen zwischen der Finanzverwaltung und der öffentlichen Verwaltung kommen. Problematisch ist, dass derzeit keine gesicherte Rechtsprechung durch den BFH für Anwendungsfälle des § 2b UStG existiert. Diese ist jedoch unerlässlich, um die steuerliche Einordnung rechtssicher vornehmen zu können. Bis dies der Fall ist, wird jedoch noch einige Zeit vergehen. Unsere Software ist für Sie im Falle von Unstimmigkeiten mit dem Finanzamt die beste Argumentation, um ein vorsätzliches oder leichtfertiges Handeln ausschließen zu können. Dies bestätigte bereits das Bundesministerium für Finanzen mit dem Schreiben vom 23.05.2016.
Unsere Lösung wurde auf Grundlage des IDW PS 980 entwickelt und auf die Bedürfnisse der öffentlichen Verwaltungen angepasst. Auf diese Weise haben Sie die größtmögliche Sicherheit und können den dezentralen Verantwortlichen einen Handlungsrahmen für steuerliche Problemstellungen geben. Unser Konzept ist bereits bei vielen Kommunen erprobt und kann mithilfe von easycompliance digital umgesetzt werden. Wenn Sie noch kein Konzept haben, liefern wir dieses zugeschnitten auf Ihre Verwaltung, samt der Software zu erschwinglichen Preisen. Bei uns erhalten Sie nur das, was Sie auch wirklich benötigen.
Wenn Sie auf der Suche nach einer Tax Compliance Software sind, die Ihren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen einen Handlungsrahmen gibt, um steuerliche Risiken auszutauschen und zu minimieren, sind Sie bei uns genau richtig. Easycompliance bietet Ihnen die Möglichkeit, sämtliche Schritte unkompliziert und automatisch zu dokumentieren. Von der Meldung eines Risikos bis zur Definition einer Maßnahme durch die Steuerabteilung sowie deren Umsetzung.
Die Einführung von easycompliance ist ein unkomplizierter Prozess: Wir zeigen Ihnen die tägliche Arbeit in der Software und sensibilisieren die Kollegen und Kolleginnen. Es muss keine komplexe Fachwendung bedient werden, sondern eine intuitiv und pragmatisch funktionierende Lösung. Support-Anfragen sind bei uns kostenlos und werden innerhalb von drei Stunden beantwortet.
Wir begleiten Sie vor, während und nach der Einführung
Von Schulungen zum § 2b UStG sowie dem TCMS für die Verantwortlichen über die Beratung bei der Implementierung und die Wahl der Beteiligten bis zur Dienstanweisung. Sie entscheiden, was Sie tatsächlich benötigen.
Wir vereinen fachliches Know-How, Qualität und den Dienstleistungsgedanken zu konkurrenzlosen Konditionen.
Wir können Sie neben der technischen Lösung ebenfalls je nach Bedarf zum Aufbau des Tax Compliance in Ihrer Kommune beraten. Sei es die Auswahl der Verantwortlichen, die Erhebung und Definition der Risiken oder eine auf Sie angepasste Dienstanweisung.
Auf Wunsch können wir die Schulung in der Anwendung mit einer Präsentation zur Sensibilisierung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zum § 2b UStG sowie den künftigen neuen Aufgaben kombinieren.
Die Nutzung der Software ist intuitiv und „easy“ soll auch „easy“ sein. Für spezielle Fragestellungen der Nutzer und Nutzerinnen stehen wir 7 Tage die Woche kostenlos zur Verfügung und unterstützen Sie bei Problemen innerhalb von 3 Stunden.
Gern besprechen wir mit Ihnen ihre Vorstellungen und Anforderungen an unsere Lösung.